Wenn ein Angehöriger pflegebedürftig wird, stehen Familien oft vor vielen offenen Fragen gleichzeitig. Eine der wichtigsten betrifft den Pflegegrad – denn ohne ihn gibt es keine Leistungen aus der Pflegeversicherung. Was viele nicht wissen: Für den ersten Schritt braucht es weder ein Formular noch ein ärztliches Attest. Ein Anruf bei der Pflegekasse genügt, wie Pflege-Dschungel.de erläutert. Entscheidend ist dabei das Datum dieses Anrufs, denn Leistungen werden grundsätzlich ab dem Monat gewährt, in dem der Antrag eingegangen ist – nicht erst ab dem Tag, an dem der Bescheid vorliegt.
Diese Regelung kann im Alltag spürbare Auswirkungen haben. Wer den Antrag erst am Monatsende stellt statt bereits wenige Tage zuvor, kann dadurch einen ganzen Monat an Leistungen verlieren. Gerade in einer Situation, in der ohnehin schon viel organisiert werden muss, lohnt es sich daher, mit dem Anruf bei der Pflegekasse nicht zu lange zu warten. Wir bei Sanitas Mobiler Pflegedienst wissen aus unserer täglichen Arbeit mit Familien in Kaiserslautern, wie überfordernd diese erste Phase sein kann – und genau deshalb haben wir ein offenes Ohr für Sie, wenn es um erste Fragen rund um den Pflegegrad geht.
Grundsätzlich stellt die versicherte Person den Antrag selbst. Angehörige können dies laut Pflege-Dschungel.de nur mit einer Vollmacht übernehmen, gesetzliche Betreuende im Rahmen ihres jeweiligen Aufgabenkreises. In der Praxis reicht es beim ersten Telefonat meist aus, im Namen der betroffenen Person anzurufen – spätestens im weiteren Schriftverkehr wird die Vollmacht jedoch verlangt. Deshalb empfiehlt es sich, sich frühzeitig um eine solche Vollmacht zu kümmern, auch wenn das Thema unangenehm erscheinen mag. Ohne sie darf die Pflegekasse später keine Auskünfte erteilen – nicht einmal darüber, ob ein Antrag überhaupt eingegangen ist.
Der Antrag geht an die Pflegekasse, die organisatorisch bei der jeweiligen Krankenkasse angesiedelt ist. Privat Versicherte wenden sich an ihr Versicherungsunternehmen, das die Begutachtung über einen anderen Dienst organisiert. Nach Angaben von Pflege-Dschungel.de gibt es drei Wege, den Antrag zu stellen: per Telefon, über ein Formular der Kasse oder per formlosem Schreiben. Am praktikabelsten ist häufig eine Kombination: ein Anruf, bei dem gleichzeitig um die Zusendung der nötigen Unterlagen gebeten wird. So ist das Datum gesichert, während die Formalitäten in Ruhe nachgereicht werden können.
Sobald der Antrag eingegangen ist, beauftragt die Pflegekasse die Begutachtung. Zuständig dafür ist in den meisten Fällen der Medizinische Dienst, bei privat Versicherten Medicproof. Wie der Medizinische Dienst auf seiner bundesweiten Plattform informiert, gibt es in jedem Bundesland einen eigenen Medizinischen Dienst, der für die Begutachtung vor Ort zuständig ist – von Baden-Württemberg über Hessen bis nach Rheinland-Pfalz, wo auch der Raum Kaiserslautern verortet ist. Der Begutachtungstermin findet in der Regel zu Hause statt und dauert laut Pflege-Dschungel.de meist 60 bis 90 Minuten.
Für den Bescheid gilt eine gesetzliche Frist von 25 Arbeitstagen nach Eingang des Antrags gemäß § 18c SGB XI. Wird diese Frist überschritten, steht der antragstellenden Person eine Zahlung von 70 Euro je angefangener Woche zu. Diese Regelung ist wenig bekannt und wird nach Angaben von Pflege-Dschungel.de selten von allein angewendet – es lohnt sich also, aktiv danach zu fragen, wenn die Bearbeitung länger dauert als vorgesehen.
Der Medizinische Dienst Bund weist zudem darauf hin, dass die Richtlinien zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit regelmäßig überarbeitet werden. Zuletzt wurden Klarstellungen veröffentlicht, die insbesondere die Begutachtung von Kindern und Jugendlichen betreffen. Solche Anpassungen zeigen, dass sich das Begutachtungsverfahren kontinuierlich weiterentwickelt, um der Lebenswirklichkeit der Betroffenen gerecht zu werden.
Steht eine Entlassung aus dem Krankenhaus oder einer Reha-Einrichtung bevor, gelten andere Spielregeln. Wie Pflege-Dschungel.de erklärt, sollten Betroffene und Angehörige in dieser Situation aktiv den Sozialdienst der Klinik ansprechen, denn dieser kommt nicht automatisch auf jede Familie zu. Das sogenannte Entlassmanagement ist zwar gesetzlich vorgesehen, in der Praxis hilft es jedoch, selbst den Kontakt zu suchen. Der Sozialdienst kennt die Abläufe, hat direkte Ansprechpartner und kann beim Antrag unterstützen.
Für diese Fälle gelten verkürzte Fristen bei der Begutachtung: fünf Arbeitstage bei einem Aufenthalt im Krankenhaus oder in der Reha, zehn Arbeitstage, wenn dem Arbeitgeber bereits eine Pflegezeit angekündigt wurde. Es empfiehlt sich, bereits während des Klinikaufenthalts zu klären, was für die Rückkehr nach Hause benötigt wird – etwa Hilfsmittel, eine mögliche Kurzzeitpflege für die erste Übergangsphase oder häusliche Krankenpflege. Vieles lässt sich aus der Klinik heraus einfacher organisieren als erst im Nachhinein von zu Hause aus.
Viele Familien fragen sich, ob ein Arztbesuch vor der Antragstellung notwendig ist. Das ist nicht der Fall: Der Antrag erfordert weder ein Attest noch eine ärztliche Bescheinigung. Auch Kosten entstehen weder für den Antrag noch für die Begutachtung. Ebenso wichtig: Ein abgelehnter Antrag hat keine Nachteile für spätere Anträge, und gegen eine Ablehnung steht grundsätzlich der Weg des Widerspruchs offen. Wer zu Hause von Angehörigen gepflegt wird, erhält zudem Pflegegeld, auch ohne einen ambulanten Pflegedienst zu beauftragen.
Für Familien im Raum Kaiserslautern, die sich in dieser Phase Unterstützung wünschen, steht Sanitas Mobiler Pflegedienst zur Seite. Wir unterstützen dort, wo Menschen sich am sichersten fühlen – in den eigenen vier Wänden – und begleiten mit fachlicher Kompetenz, Einfühlungsvermögen und Respekt durch den gesamten Prozess rund um Pflegegradanträge, Behördengänge und die Organisation der häuslichen Versorgung. Der Mensch mit seinen individuellen Bedürfnissen steht dabei im Mittelpunkt, denn in Ihren Wänden sind Sie bei uns in guten Händen.
Ab wann werden Pflegeleistungen gezahlt?
Leistungen werden ab dem Monat gewährt, in dem der Antrag bei der Pflegekasse eingeht – rückwirkend zum Monatsersten, auch wenn der Bescheid erst später kommt.
Brauche ich für den Antrag ein ärztliches Attest?
Nein. Der Antrag erfordert weder ein Attest noch eine ärztliche Bescheinigung. Beides kann im weiteren Verfahren hilfreich sein, hält den Antrag selbst aber nicht auf.
Wie lange dauert es bis zum Bescheid?
Die Pflegekasse hat gemäß § 18c SGB XI 25 Arbeitstage Zeit für den Bescheid. Wird diese Frist überschritten, steht eine Zahlung von 70 Euro je angefangener Woche zu.
Wer übernimmt die Begutachtung?
Bei gesetzlich Versicherten übernimmt der Medizinische Dienst die Begutachtung, bei privat Versicherten der Dienst Medicproof.
Was passiert bei einer Ablehnung?
Gegen einen ablehnenden Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden. Ein abgelehnter Antrag hat zudem keine Nachteile für spätere Anträge.
Der Weg zum passenden Pflegegrad kann anfangs unübersichtlich wirken – Sie müssen ihn jedoch nicht allein gehen. Das Team von Sanitas Mobiler Pflegedienst berät Sie gerne zu Pflegeanträgen, Pflegegraden und den nächsten Schritten für die häusliche Versorgung im Raum Kaiserslautern. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf – wir haben ein offenes Ohr für Sie.