13. Oktober 2026
Pflegereform 2027: Was der Referentenentwurf für pflegende Angehörige bedeutet

Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, kennt das Gefühl: Man kämpft sich durch einen Dschungel aus Anträgen, Töpfen und Fristen – und hat am Ende nicht immer das Gefühl, wirklich ausreichend unterstützt zu werden. Genau hier setzt ein aktueller Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums an. Er beschreibt, wie die häusliche Pflege grundlegend umgebaut werden soll. Beschlossen ist bislang nichts – aber die Pläne sind konkret genug, um sie zu kennen. Denn der Mensch mit seinen individuellen Bedürfnissen steht im Mittelpunkt, und das sollte sich auch in der Pflegegesetzgebung widerspiegeln.

Woher kommt der Entwurf – und wie weit ist er?

Wie das Fachportal Pflege-Dschungel.de berichtet, veröffentlichte das Bundesgesundheitsministerium im Juni 2026 einen Referentenentwurf für das sogenannte Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG). Grundlage sind Empfehlungen von Arbeitsgruppen aus Bund und Ländern, die ihre Ergebnisse im Dezember 2025 vorlegten. Im Beteiligungsverfahren gingen laut Pflege-Dschungel.de zahlreiche kritische Stellungnahmen von Verbänden und Trägern ein. Bis zum 15. September 2026 war auf der amtlichen Verfahrensseite des Ministeriums kein Kabinettsbeschluss ausgewiesen. Das Gesetzgebungsverfahren läuft – ein verbindlicher Zeitplan für die nächsten Schritte besteht nicht.

Für Ihre heutigen Ansprüche gilt unverändert das bestehende Pflegerecht. Alle Angaben zu geplanten Änderungen ab 2027 oder 2028 beschreiben Planungen, die sich ändern, verschieben oder entfallen können.

Das Herzstück: Vier Budgets statt vieler Einzelleistungen

Der Kern des Entwurfs ist eine Vereinfachung durch Bündelung. Statt vieler einzelner Töpfe mit eigenen Anträgen und Fristen sollen laut Pflege-Dschungel.de ab 2027 vier Budgets entstehen:

  • Entlastungsbudget – ersetzt das bisherige Pflegegeld und soll zusätzlich selbst organisierte Ersatzpflege sowie bestimmte Pflegehilfsmittel abdecken. Geplante Beträge: 386 €, 638 €, 889 € oder 1.079 € monatlich je nach Pflegegrad.
  • Sachleistungsbudget – tritt an die Stelle der bisherigen Pflegesachleistung und schließt professionelle Ersatzpflege ein. Geplante Beträge: 889 €, 1.590 €, 2.089 € oder 2.529 € monatlich.
  • Überbrückungsbudget – ein neues Budget für Krisensituationen und Kurzzeitpflege (geplant: 1.855 € bei Pflegegrad 2 und 3, 2.285 € bei Pflegegrad 4 und 5).
  • Sozialraumbudget – ersetzt für Pflegegrad 2 bis 5 den bisherigen Entlastungsbetrag. Geplant sind bis zu 175 € monatlich, für Pflegebedürftige unter 25 Jahren bis zu 300 € monatlich.

Wichtig: Diese Budgets können nicht einfach addiert werden. Sachleistungs- und Entlastungsbudget sind Alternativen oder können anteilig kombiniert werden. Außerdem wandern mehrere heute eigenständige Leistungen in die neuen Budgets hinein – ob unter dem Strich mehr ankommt, hängt laut Pflege-Dschungel.de vom Einzelfall ab.

Was passiert mit dem Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1?

Hier liegt eine besonders relevante Änderung für viele Familien: Der bisherige Entlastungsbetrag von 131 € monatlich gilt derzeit für alle Pflegegrade 1 bis 5. Laut dem Referentenentwurf, wie Pflege-Dschungel.de ausführt, soll dieses Budget für Neubetroffene mit Pflegegrad 1 ab 2027 ersatzlos entfallen. Für Bestandsfälle ist Besitzstandsschutz vorgesehen. Ab 2028 soll eine neue Pflegebegleitung nach § 7c diesen Personenkreis besonders erreichen – sie ersetzt jedoch keinen Geldbetrag.

Geplante Einschnitte, die man kennen sollte

Der Entwurf enthält neben höheren Höchstbeträgen auch konkrete Verschlechterungen. Pflege-Dschungel.de benennt drei Punkte:

  • Geringere Rente für pflegende Angehörige: Die Pflegekasse zahlt heute Rentenbeiträge für nicht erwerbsmäßig pflegende Angehörige. Der Entwurf sieht vor, die Bemessungsgrundlage dieser Beiträge ab 2027 zu senken. Eine politisch angekündigte Rücknahme ist im veröffentlichten Text bislang nicht vollzogen.
  • Strengerer Zugang zum Pflegegrad: Pflegegrade sollen häufiger befristet und die Mindestdauer der Beeinträchtigung strenger geprüft werden.
  • Längere Wartezeit auf den Heimbewohner-Zuschlag: Der höchste Zuschlag von 75 % auf den pflegebedingten Eigenanteil in der stationären Pflege soll für neue Fälle erst nach 54 statt bisher nach 36 Monaten gelten.

Was sich heute bereits ändert – und was nicht

Für die aktuelle Versorgung gilt: An Ihren heutigen Ansprüchen ändert der Referentenentwurf nichts. Wer jetzt Verhinderungspflege benötigt oder Anspruch auf Pflegehilfsmittel hat, sollte diese Leistungen auch jetzt in Anspruch nehmen. Pflege-Dschungel.de weist ausdrücklich darauf hin, dass das Aufsparen von Ansprüchen in Erwartung künftiger Verbesserungen fast immer schiefgeht – denn nicht alle Leistungsbeträge sind übertragbar, und die Reform kann anders oder später kommen als geplant.

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention unterstreicht in seinen Angeboten für pflegende Angehörige, wie wichtig es ist, sich frühzeitig über unterstützende Angebote zu informieren und das gewohnte Umfeld der Pflegebedürftigen so lange wie möglich zu erhalten. Genau dort unterstützen wir bei Sanitas Mobiler Pflegedienst, wo sich Menschen am sichersten fühlen: in ihren eigenen vier Wänden.

Wie Sanitas Mobiler Pflegedienst Sie jetzt unterstützt

Unabhängig davon, wie sich die Pflegereform weiterentwickelt: In Ihren Wänden in guten Händen zu sein bedeutet für uns, Sie nicht nur pflegerisch zu begleiten, sondern auch bei der Orientierung im Pflegesystem an Ihrer Seite zu stehen. Unser Team in Kaiserslautern hilft mit fachlicher Kompetenz, Einfühlungsvermögen und Respekt bei der Grundpflege, der medizinischen Behandlungspflege, hauswirtschaftlicher Unterstützung – und bei Fragen zu Pflegegraden, Leistungsansprüchen und Antragsstellung. Wir haben ein offenes Ohr für Sie, denn gerade in Zeiten gesetzlicher Veränderungen ist verlässliche Beratung so wertvoll wie die Pflege selbst.

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Sie haben Fragen zu Ihrer aktuellen Pflegesituation, zu Pflegegraden oder zu den geplanten Änderungen der Pflegereform? Sanitas Mobiler Pflegedienst berät Sie persönlich und kostenlos – für mehr Klarheit in Ihrem Pflegealltag.

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Häufig gestellte Fragen

Gilt der Referentenentwurf zur Pflegereform bereits als Gesetz?

Nein. Beim Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) handelt es sich um einen Planungsstand, der noch nicht vom Kabinett beschlossen wurde. Bundestag und Bundesrat haben sich ebenfalls noch nicht damit befasst. Für Ihre heutigen Ansprüche gilt unverändert das bestehende Pflegerecht.

Was ist mit dem Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 geplant?

Laut Referentenentwurf soll der bisherige Entlastungsbetrag von 131 € monatlich für neue Pflegegrad-1-Fälle ab 2027 entfallen. Bestandsfälle sollen durch Besitzstandsschutz abgesichert bleiben. Ab 2028 ist eine neue Pflegebegleitung nach § 7c geplant, die diesen Personenkreis besonders erreichen soll – sie ersetzt jedoch keinen Geldbetrag.

Profitieren pflegende Angehörige durch die Reform automatisch von höheren Leistungen?

Nicht zwingend. Zwar steigen die Höchstbeträge auf dem Papier, doch wandern mehrere bisher eigenständige Leistungen in die neuen Budgets hinein. Ob im Einzelfall mehr ankommt, hängt von der jeweiligen Pflegesituation ab. Zudem enthält der Entwurf auch konkrete Einschnitte, etwa bei der Rentenabsicherung pflegender Angehöriger.

Was sollte ich als pflegender Angehöriger jetzt konkret tun?

Nutzen Sie Ihre heutigen Ansprüche vollständig aus. Verhinderungspflege, Pflegehilfsmittel oder den Entlastungsbetrag jetzt aufzusparen, um auf künftige Verbesserungen zu warten, ist in den meisten Fällen nicht sinnvoll. Lassen Sie sich von einem ambulanten Pflegedienst oder einer unabhängigen Pflegeberatung nach § 7a SGB XI beraten.

Wie kann Sanitas Mobiler Pflegedienst in dieser Situation helfen?

Sanitas Mobiler Pflegedienst in Kaiserslautern begleitet Sie mit fachlicher Kompetenz durch die häusliche Pflege und hilft bei Pflegegradanträgen, der Nutzung von Pflegekassenbudgets und allen organisatorischen Fragen rund um die Pflege zu Hause. Wir haben ein offenes Ohr für Sie – kontaktieren Sie uns unter sanitas-kl.de.

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