13. Oktober 2026
Neue Pflegereform und warum Kritik laut wird

Reform der Pflegeversicherung nimmt Form an

Die Pflegeversicherung steht vor einer grundlegenden Neuordnung. Mit dem Pflegeneuordnungsgesetz, das das Bundeskabinett beschlossen hat, sollen bislang einzelne Leistungen in vier neue Budgets gebündelt werden: das Entlastungsbudget, das Sachleistungsbudget, das Sozialraumbudget und das Überbrückungsbudget. Für viele Menschen mit Pflegebedarf und ihre Angehörigen stellt sich dabei vor allem eine Frage: Welche Ansprüche bleiben bestehen, welche verändern sich – und welche fallen ganz weg? Besonders im Fokus steht dabei die Situation von Menschen mit Pflegegrad 1.

Wichtig vorab: Der Kabinettsbeschluss ist noch kein endgültiges Gesetz. Wie die Deutsche Pflegehilfe in ihrem Ratgeber zur Pflegereform 2027 darstellt, muss der Entwurf noch das parlamentarische Verfahren durchlaufen. Bundestag und Bundesrat können Regelungen, Beträge und Termine also noch verändern. Bis neue gesetzliche Regelungen tatsächlich in Kraft treten, gelten die heutigen Ansprüche der Pflegeversicherung weiter – Pflegegeld, Pflegesachleistungen, der Entlastungsbetrag sowie der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege bleiben also vorerst unverändert bestehen.

Die geplante Ausnahme: Pflegegrad 1 ohne Sozialraumbudget

Nach dem aktuellen Gesetzentwurf soll der heutige Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich für Pflegegrad 2 bis 5 durch das neue Sozialraumbudget ersetzt werden, das auf bis zu 175 Euro monatlich steigen soll. Für Pflegegrad 1 jedoch ist nach aktuellem Stand kein Sozialraumbudget vorgesehen. Damit würde sich die bisherige Leistungsstruktur für diese Gruppe deutlich verändern, denn aktuell können auch Menschen mit Pflegegrad 1 den Entlastungsbetrag nutzen.

Diese geplante Ausnahme ist der Kern der aktuellen Debatte. Ein offener Brief unter dem Titel „Pflegegrad 1 darf nicht in die Lücke fallen“, der von Unternehmen, Vereinen, Pflegekräften und Angehörigen aus Sachsen initiiert wurde, richtet sich an die Bundesregierung, den Deutschen Bundestag, die Sächsische Staatsregierung und die Pflegeselbstverwaltung. Die Unterzeichnenden stellen klar, dass sie sich nicht gegen eine Reform wenden – die Finanzlage der Pflegeversicherung sei real und niemand bestreite den Handlungsdruck. Kritisiert wird jedoch die vorgesehene Reihenfolge: Eine Versorgungsform werde beendet, bevor die Nachfolge existiere.

Zahlen aus Sachsen zeigen das Ausmaß

Wie aus dem offenen Brief hervorgeht, haben in Sachsen laut dem Statistischen Landesamt des Freistaates Sachsen 58.276 Menschen Pflegegrad 1, Stand Dezember 2023. Rund 14.900 von ihnen nutzen demnach heute Hilfe, die aus dem Entlastungsbetrag bezahlt wird – nach eigener Berechnung der Initiative entspricht das rund 23 Millionen Euro im Jahr, Stand 2024, bei voller Ausschöpfung wären es bis zu 92 Millionen Euro. Daran hingen schätzungsweise 600 bis 700 Vollzeitstellen beziehungsweise 1.100 bis 1.300 Beschäftigte, überwiegend Frauen, oft in Teilzeit, Stand 2024.

Bundesweit haben laut dem Statistischen Bundesamt 685.203 Menschen Pflegegrad 1, Stand Dezember 2023. Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft warnt laut einer Pressemitteilung, dass Betreuungsangebote, die über Jahrzehnte aufgebaut wurden, wegzufallen drohten, weil sie ohne Leistungen aus der Pflegeversicherung nicht mehr in Anspruch genommen werden könnten. Auch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, zu der Caritas und Diakonie gehören, sieht den ersatzlosen Wegfall jeglicher Entlastungsleistung für Pflegegrad 1 kritisch, da auch diese Gruppe einen Bedarf an Alltagsbegleitung habe.

Verhinderungspflege und der geplante Nachfolger

Neben dem Entlastungsbetrag betrifft die Reform auch die Verhinderungspflege. Wie die Deutsche Pflegehilfe erläutert, soll diese nach dem aktuellen Entwurf nicht mehr als eigenständige Leistung in der bisherigen Form bestehen. Für Akutsituationen und Kurzzeitpflege ist stattdessen ein Überbrückungsbudget vorgesehen. Laut dem offenen Brief soll dieses bis zu 2.285 Euro im Jahr betragen, während stundenweise Verhinderungspflege künftig nicht mehr auf Antrag erstattet werden soll.

Als Ersatz für den Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 ist im Entwurf eine neue sogenannte Pflegebegleitung angelegt, die Pflegebedürftige und pflegende Angehörige zu Hause unterstützen soll. Laut dem offenen Brief ist diese Leistung jedoch erst ab dem 1. Januar 2029 vorgesehen, während der Entlastungsbetrag bereits zum 1. Januar 2027 wegfallen soll. Für die Jahre 2027 und 2028 stünden demnach keine beziehungsweise nur begrenzte Mittel bereit. Zudem fehle bislang ein Curriculum und eine Qualifikationsordnung für diese neue Rolle; entsprechende Empfehlungen sollen laut dem Brief erst bis zum 30. September 2027 vorliegen.

Verzögerung bei der Pflegekommission

Parallel zum Gesetzgebungsverfahren zum Pflegeneuordnungsgesetz gibt es eine weitere Entwicklung: Die ursprünglich für den 7. Oktober 2026 vorgesehene Einsetzung der Pflegekommission wurde verschoben. Wie die Deutsche Pflegehilfe berichtet, wird das Gremium nach aktueller Planung erst in der folgenden Woche eingesetzt. Die Vorschläge für die langfristige Weiterentwicklung der Pflegeversicherung sollen dennoch weiterhin bis Ende Januar 2027 vorliegen. Diese Kommission ist vom bereits laufenden Gesetzgebungsverfahren zum Pflegeneuordnungsgesetz zu unterscheiden – es handelt sich um zwei unterschiedliche Prozesse, die zeitlich parallel laufen.

Was die Initiative konkret fordert

Der offene Brief formuliert zehn Forderungen an die Politik. Die wichtigste davon: Die Verhinderungspflege solle bei anerkannten Angeboten im Alltag bleiben, auch bei solchen, die nach Landesrecht anerkannt sind. Weitere Forderungen betreffen gleiche Regeln und auskömmliche Preisobergrenzen für anerkannte Angebote, keine Streichung des Entlastungsbetrags ohne funktionierende Nachfolgeregelung, eine bedarfsorientierte statt pauschale Entscheidung bei Pflegegrad 1 sowie eine Übergangsregelung von mindestens 24 Monaten für gewachsene Versorgungsstrukturen. Die Initiative verweist zudem auf den Fachkräftemangel in der Pflege: Laut der Bundesagentur für Arbeit werden in den kommenden zehn Jahren rund 389.000 Pflegekräfte aus Altersgründen aus dem Beruf ausscheiden.

Was das für Betroffene bedeutet

Für Menschen, die heute bereits Pflegeleistungen beziehen, gilt: Solange das Pflegeneuordnungsgesetz nicht final verabschiedet und im Bundesgesetzblatt verkündet ist, gelten die aktuellen Ansprüche unverändert weiter. Wer bereits Pflegegeld, Entlastungsbetrag oder Verhinderungspflege erhält, sollte seine Versorgung nicht vorzeitig aufgrund der angekündigten Änderungen umstellen.

Genau hier setzt die Beratung an, die wir bei Sanitas Mobiler Pflegedienst anbieten. Gesetzesänderungen wie diese wirken oft kompliziert und verunsichern – gerade weil sich Begriffe und Beträge laufend ändern können, bevor überhaupt etwas final beschlossen ist. Wir haben ein offenes Ohr für Sie, wenn Sie wissen möchten, was die aktuelle Rechtslage für Ihre persönliche Situation bedeutet, welche Leistungen Ihnen heute zustehen und wie Sie sich auf mögliche künftige Änderungen vorbereiten können.

Fazit: Reform mit offenem Ausgang

Das Pflegeneuordnungsgesetz befindet sich mitten im parlamentarischen Verfahren. Die geplante Streichung des Entlastungsbetrags für Pflegegrad 1 ohne gleichzeitigen Ersatz hat bereits zu deutlicher Kritik aus der Fachwelt geführt, während Verbände wie die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege und die Deutsche Alzheimer Gesellschaft auf mögliche Versorgungslücken hinweisen. Gleichzeitig betonen sowohl die Initiatoren des offenen Briefs als auch unabhängige Ratgeberseiten, dass es sich um einen Entwurf handelt, der noch verändert werden kann. Für pflegebedürftige Menschen und ihre Familien bleibt es daher wichtig, die weitere Entwicklung im Blick zu behalten – und sich bei Unsicherheiten fachkundig beraten zu lassen. Der Mensch mit seinen individuellen Bedürfnissen steht im Mittelpunkt, und genau das darf auch bei aller gesetzgeberischen Neuordnung nicht verloren gehen.

Häufig gestellte Fragen

Ist das Pflegeneuordnungsgesetz schon in Kraft?

Nein. Das Bundeskabinett hat den Entwurf beschlossen, das parlamentarische Verfahren mit Beratungen in Bundestag und Bundesrat steht noch aus. Bis zur Verkündung im Bundesgesetzblatt gelten die bisherigen Ansprüche der Pflegeversicherung weiter.

Fällt der Entlastungsbetrag für Pflegegrad 1 komplett weg?

Nach dem aktuellen Entwurf ist für Pflegegrad 1 kein Sozialraumbudget vorgesehen, das den heutigen Entlastungsbetrag für Pflegegrad 2 bis 5 ersetzen soll. Für Pflegegrad 1 ist stattdessen ab 2029 eine neue Pflegebegleitung geplant, die jedoch laut dem offenen Brief noch kein ausgearbeitetes Qualifikationskonzept hat.

Was passiert mit der Verhinderungspflege?

Die Verhinderungspflege soll laut dem Entwurf nicht mehr in der bisherigen eigenständigen Form bestehen. Für kurzfristige oder außergewöhnliche Versorgungssituationen ist stattdessen ein neues Überbrückungsbudget vorgesehen.

Was ist die Pflegekommission und wann wird sie eingesetzt?

Die Pflegekommission soll Vorschläge für die langfristige Weiterentwicklung der Pflegeversicherung erarbeiten und ist vom laufenden Gesetzgebungsverfahren zum Pflegeneuordnungsgesetz zu unterscheiden. Ihre Einsetzung, ursprünglich für den 7. Oktober 2026 geplant, wurde verschoben; die Vorschläge sollen dennoch bis Ende Januar 2027 vorliegen.

Sollte ich meine aktuellen Pflegeleistungen wegen der Reform schon jetzt ändern?

Nein. Solange die neuen Regelungen nicht endgültig beschlossen und in Kraft getreten sind, gelten die heutigen gesetzlichen Ansprüche unverändert weiter. Bestehende Leistungen sollten nicht vorschnell aufgegeben werden.

Unsere Unterstützung für Sie

Sie fragen sich, welche Pflegeleistungen Ihnen heute zustehen oder wie sich die geplante Reform auf Ihre Situation auswirken könnte? Das Team von Sanitas Mobiler Pflegedienst berät Sie gerne zu Pflegegraden, Anträgen und den aktuell geltenden Leistungen der Pflegekasse. Wir unterstützen Sie dort, wo Sie sich am sichersten fühlen – in Ihren eigenen vier Wänden. In Ihren Wänden in guten Händen: Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wir begleiten Sie mit fachlicher Kompetenz, Einfühlungsvermögen und Respekt durch alle Fragen rund um die häusliche Pflege.

Quellen

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