UNSERE LEISTUNGEN IM ÜBERBLICK

Medizinische Behandlungspflege


  • Medikamentendosierung, -verabreichung, -bereitstellung
  • Kompressionen
  • Kontrolle von Blutzucker, Blutdruck, Puls
  • Parenterale Ernährung
  • Insulinverabreichung
  • Injektionen
  • Verbandswechsel
  • Dekubitus- und Wundversorgung
  • PEG und Portversorgung
  • Katheter- und Drainagenwechsel
Portversorgung


  • Ernährung und/oder Medikamentenverabreichung über einen Portkatheter
  • Wechseln einer Portnadel
Hauswirtschaftliche Tätigkeiten


  • Grundreinigung, Unterhaltsreinigung der Wohnung
  • Waschen und Bügeln der Wasche
  • Einkäufe erledigen
  • Fahrten zum Arzt
  • Zubereiten von Mahlzeiten
Hilfestellung bei der Körperpflege

  • Unterstützung beim Duschen
  • Baden oder beim Waschen
  • Hautpflege
  • Rasieren
  • Haar- und Zahnpflege
  • An- und Auskleiden
  • Mobilisation
  • Betten & Lagern
Wundmanagement


  • moderne Wundversorgung durch erfahrene Wundexperten
  • Vakuumtherapie
  • Stomaversorgung
  • Tracheostomaversorgung
  • Ernährung über Sonden
Palliativ-Versorgung


Wir unterstützen und begleiten Sie weitgehend schmerzfrei und symptomlindernd in Ihrer letzten Lebensphase
Antragsunterstützung


Wir unterstützen Sie gerne bei  der Antragsstellung für Pflegegeld, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege oder auch für Hilfsmittel. Bei einer Begutachtung durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen MDK sind wir gerne behilflich.
Hausnotruf


Unser Vitakt-Hausnotrufsystem bietet Sicherheit und mehr Lebensqualität, es unterstützt ein aktives und selbstbestimmtes Leben zu Hause!
Katheterversorgung


Legen und Wechseln von transurethralen Dauerkathetern
Beratung


Wir beraten Sie ausführlich über die Ihnen zustehenden Leistungen gegenüber Kosten- und Leistungsträger (Kranken- und Pflegekassen) Ebenfalls führen wir Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI bei Ihnen durch.
Betreuung


Wir sind Ihnen gerne bei der Gestaltung und Durchführung der häuslichen Betreuung von Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz behilflich. Ebenso Leistungen nach §45b SGB XI (125,-€) können Sie über uns erhalten.

WEITERE INFORMATIONEN

Damit Sie einen ersten Überblick über die Beantragung einer Pflegehilfe bekommen, haben wir für Sie einige wichtige Informationen zusammengestellt.

Was leistet die Pflegekasse?

Sachleistung: Die Pflege wird durch einen Pflegedienst durchgeführt. Pflegegeld: Die Pflege wird von einem Angehörigen durchgeführt. Kombination: Die Pflege wird von einem Pflegedienst für einen festgelegten, monatlichen Betrag durchgeführt. Bis 2016 bestimmt der Zeitaufwand für einzelne pflegerische Hilfen über die Pflegestufe. Im neuen System wird ab Januar 2017 das Ausmaß der Selbstständigkeit in der individuellen Lebensführung des Pflegebedürftigen beurteilt. Damit wird der Kern der Pflegeversicherung neu definiert: nicht mehr die Probleme, sondern die noch vorhandenen Möglichkeiten der Antragstellenden stehen im Mittelpunkt der Begutachtungen und der Pflegegrade.

Die bisherigen Pflegestufen 0, 1, 2 und 3 wurden durch die Pflegegrade 1, 2, 3, 4 und 5 ersetzt. Dadurch kamen vor allem demenzkranke ältere Menschen in den Genuss der gleichen Pflegeleistungen wie körperlich pflegebedürftige Menschen.

Wer am 31.12. 2016 bereits eine anerkannte Pflegestufe 1, 2 ,3 oder 0 hat, wird beim Übergang vom alten zum neuen Pflegeversicherungsrecht nicht erneut begutachtet. Die anerkannte Pflegestufen wird automatisch in einen Pflegegrad umgewandelt. Es gilt der Bestandsschutz. Bei der Umrechnung einer Pflegestufe in einen Pflegegrad zum 01.01.2017 wird kein Pflegebedürftiger schlechter gestellt.

Seit dem1.1.2017 erhalten Pflegebedürftige aller Pflegegrade (1 bis 5), die ambulant gepflegt werden, zudem einen einheitlichen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich. Dieser ersetzt die bisherigen zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Der Entlastungsbetrag ist keine pauschale Geldleistung, sondern zweckgebunden.
Pflegegrad 1
Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad 1 erhalten pro Monat 125.- Euro als Kostenerstattung für Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Pflegegrad 2

Ein monatliches Pflegegeld von 316 Euro erhalten Menschen mit oder ohne Demenz mit Pflegegrad 2 seit 2017 bei häuslicher Pflege durch Angehörige.

Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 stehen ab 2022 Pflegesachleistungen von monatlich 724.- Euro zu, die ambulante Pflegedienste direkt mit den Pflegekassen abrechnen.
Pflegegrad 3

Der Pflegegrad 3 bedeutet eine „schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten“.

In den Pflegegrad 3 erhalten Versicherte mit anerkanntem Pflegegrad 3 Pflegegeld in Höhe von 545.- Euro monatlich bei häuslicher Pflege durch Angehörige oder Pflegesachleistungen in Höhe von 1.363.- Euro pro Monat bei der Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst.
Pflegegrad 4

Der Pflegegrad 4 bedeutet eine „schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten“.

Wenn Pflegebedürftige durch Angehörige oder Freunde / Bekannte im eigenen Zuhause versorgt werden, steht ihnen mit Pflegegrad 4 Pflegegeld zur Verfügung. Sie haben Anspruch auf ein monatliches Pflegegeld in Höhe von 728.- Euro.

Werden Pflegebedürftige im häuslichen Umfeld professionell durch einen ambulanten Pflegedienst versorgt, erhalten sie mit Pflegegrad 4 Pflegesachleistungen für Pflege, Betreuung und Hilfen bei der Haushaltsführung in Höhe von 1.693.- Euro pro Monat.

Pflegegrad 5

Der Pflegegrad 5 bedeutet eine „schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.

Personen mit Pflegegrad 5, die zuhause gepflegt werden, erhalten ein Pflegegeld in Höhe von 901.- Euro monatlich oder ambulante Pflegesachleistungen in Höhe von bis zu 2.095.- Euro monatlich.