UNSERE LEISTUNGEN IM ÜBERBLICK
WEITERE INFORMATIONEN
Damit Sie einen ersten Überblick über die Beantragung einer Pflegehilfe bekommen, haben wir für Sie einige wichtige Informationen zusammengestellt.
Was leistet die Pflegekasse?
Sachleistung: Die Pflege wird durch einen Pflegedienst durchgeführt. Pflegegeld: Die Pflege wird von einem Angehörigen durchgeführt. Kombination: Die Pflege wird von einem Pflegedienst für einen festgelegten, monatlichen Betrag durchgeführt. Bis 2016 bestimmt der Zeitaufwand für einzelne pflegerische Hilfen über die Pflegestufe. Im neuen System wird ab Januar 2017 das Ausmaß der Selbstständigkeit in der individuellen Lebensführung des Pflegebedürftigen beurteilt. Damit wird der Kern der Pflegeversicherung neu definiert: nicht mehr die Probleme, sondern die noch vorhandenen Möglichkeiten der Antragstellenden stehen im Mittelpunkt der Begutachtungen und der Pflegegrade.
Die bisherigen Pflegestufen 0, 1, 2 und 3 wurden durch die Pflegegrade 1, 2, 3, 4 und 5 ersetzt. Dadurch kamen vor allem demenzkranke ältere Menschen in den Genuss der gleichen Pflegeleistungen wie körperlich pflegebedürftige Menschen.
Wer am 31.12. 2016 bereits eine anerkannte Pflegestufe 1, 2 ,3 oder 0 hat, wird beim Übergang vom alten zum neuen Pflegeversicherungsrecht nicht erneut begutachtet. Die anerkannte Pflegestufen wird automatisch in einen Pflegegrad umgewandelt. Es gilt der Bestandsschutz. Bei der Umrechnung einer Pflegestufe in einen Pflegegrad zum 01.01.2017 wird kein Pflegebedürftiger schlechter gestellt.
Seit dem1.1.2017 erhalten Pflegebedürftige aller Pflegegrade (1 bis 5), die ambulant gepflegt werden, zudem einen einheitlichen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich. Dieser ersetzt die bisherigen zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Der Entlastungsbetrag ist keine pauschale Geldleistung, sondern zweckgebunden.Ein monatliches Pflegegeld von 316 Euro erhalten Menschen mit oder ohne Demenz mit Pflegegrad 2 seit 2017 bei häuslicher Pflege durch Angehörige.
Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 stehen ab 2022 Pflegesachleistungen von monatlich 724.- Euro zu, die ambulante Pflegedienste direkt mit den Pflegekassen abrechnen.Der Pflegegrad 3 bedeutet eine „schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten“.
In den Pflegegrad 3 erhalten Versicherte mit anerkanntem Pflegegrad 3 Pflegegeld in Höhe von 545.- Euro monatlich bei häuslicher Pflege durch Angehörige oder Pflegesachleistungen in Höhe von 1.363.- Euro pro Monat bei der Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst.Der Pflegegrad 4 bedeutet eine „schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten“.
Wenn Pflegebedürftige durch Angehörige oder Freunde / Bekannte im eigenen Zuhause versorgt werden, steht ihnen mit Pflegegrad 4 Pflegegeld zur Verfügung. Sie haben Anspruch auf ein monatliches Pflegegeld in Höhe von 728.- Euro.
Werden Pflegebedürftige im häuslichen Umfeld professionell durch einen ambulanten Pflegedienst versorgt, erhalten sie mit Pflegegrad 4 Pflegesachleistungen für Pflege, Betreuung und Hilfen bei der Haushaltsführung in Höhe von 1.693.- Euro pro Monat.
Der Pflegegrad 5 bedeutet eine „schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.
Personen mit Pflegegrad 5, die zuhause gepflegt werden, erhalten ein Pflegegeld in Höhe von 901.- Euro monatlich oder ambulante Pflegesachleistungen in Höhe von bis zu 2.095.- Euro monatlich.