Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 den Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung beschlossen, wie das Bundesgesundheitsministerium mitteilt. Das sogenannte Pflegeneuordnungsgesetz, kurz PNOG, soll die soziale Pflegeversicherung wieder auf eine stabilere finanzielle Grundlage stellen und gleichzeitig die pflegerische Versorgung sichern. Für Familien in Kaiserslautern und Umgebung, die sich um pflegebedürftige Angehörige kümmern, bringt der Gesetzentwurf einige Veränderungen mit sich, die es sich lohnt genauer zu betrachten.
Bundesgesundheitsminister Dr. Carsten Linnemann bezeichnete die Unterstützung Pflegebedürftiger und ihrer Angehörigen als eine zentrale Aufgabe der Solidargemeinschaft. Damit diese Aufgabe auch künftig erfüllt werden kann, seien Maßnahmen auf der Ausgaben- und Einnahmenseite notwendig, um die Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung zu stabilisieren.
Auf der Einnahmenseite sieht der Gesetzentwurf laut Bundesgesundheitsministerium eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze der sozialen Pflegeversicherung um 300 Euro pro Monat vor, analog zur gesetzlichen Krankenversicherung. Ab dem 1. Januar 2027 soll außerdem der Beitragszuschlag für kinderlose Mitglieder um 0,3 Punkte auf 0,9 Prozent steigen. Ab dem 1. Januar 2028 kommt ein Beitragszuschlag für die Mitversicherung von Ehegatten oder Lebenspartnern in Höhe von 0,52 Prozent hinzu, wobei die gleichen Ausnahmen wie in der gesetzlichen Krankenversicherung gelten sollen, etwa für Eltern von Kindern mit Behinderungen oder häuslich pflegende An- und Zugehörige.
Wichtig für pflegende Angehörige: Die Pflegeversicherung übernimmt laut Gesetzentwurf weiterhin die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende An- und Zugehörige in vollem Umfang. Ab dem Jahr 2029 soll zudem eine jährliche, regelhafte Dynamisierung der Leistungsbeträge auf Basis der Kerninflationsrate eingeführt werden, damit Preissteigerungen künftig nicht mehr einseitig zulasten Pflegebedürftiger gehen.
Ein zentraler struktureller Baustein des Gesetzes ist die Stärkung der Prävention. Versicherte ab dem 60. Lebensjahr sollen künftig Anspruch auf eine Früherkennungs-Untersuchung namens „Check-up 60+“ haben, mit der gesundheitliche Risiken frühzeitig erfasst werden können. Nach dem Grundsatz „Reha vor Pflege“ soll im Rahmen der Pflegebegutachtung künftig konsequenter geprüft werden, ob eine Rehabilitation den Pflegebedarf spürbar senken kann.
Besonders für Familien, die ihre Angehörigen zu Hause versorgen, ist ein neues Angebot relevant: eine präventionsorientierte, fachliche Pflegebegleitung. Sie soll Familien frühzeitig und fortlaufend unterstützen, ein stabiles Versorgungsarrangement aufbauen helfen und pflegende An- und Zugehörige entlasten. Genau hier setzt auch der Ansatz von Sanitas Mobiler Pflegedienst an: der Mensch mit seinen individuellen Bedürfnissen steht im Mittelpunkt, wenn es darum geht, Pflege im eigenen Zuhause verlässlich zu organisieren.
Das Bundesgesundheitsministerium kündigt außerdem eine Vereinfachung des Leistungsrechts an. Durch die Bündelung bisher separater Leistungen sollen die zentralen Leistungen bei häuslicher Pflege, also Pflegegeld und Sachleistungsansprüche ambulanter Pflege- und Betreuungsdienste, in den Pflegegraden 2 bis 5 erhöht werden. Für die niedrigschwellige Unterstützung im Alltag soll anstelle des bisherigen Entlastungsbetrags künftig ab Pflegegrad 2 ein Sozialraumbudget zur Verfügung stehen, über das Pflegebedürftige und ihre Angehörigen selbst entscheiden können, wofür sie die Mittel vorrangig einsetzen.
Für Familien mit pflegebedürftigen Kindern gibt es eine besondere Regelung: Für Pflegebedürftige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres soll das Sozialraumbudget bis zu 300 Euro im Monat beziehungsweise bis zu 3.600 Euro im Jahr betragen. Zudem soll es künftig ein Überbrückungsbudget für pflegerische Akutsituationen geben, das für Notdienste in der ambulanten Pflege sowie vollstationäre Kurzzeitpflege genutzt werden kann. Ab 2028 sind laut Ministerium zusätzlich Akut-Kurzzeitpflegeplätze geplant.
Mit dem sogenannten Pflege-Cockpit soll außerdem ein zentraler Online-Zugang entstehen, über den Pflegebedürftige und Angehörige künftig mit einem einzigen Log-in Anträge stellen, Anbieter finden und einen Überblick über bezogene Leistungen erhalten können. Aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes sollen dafür 1,6 Milliarden Euro für die Digitalisierung von Einrichtungen der Langzeitpflege bereitgestellt werden, ergänzt durch einen Förderbetrag der Länder von insgesamt 400 Millionen Euro.
Die Begutachtungssystematik zur Feststellung von Pflegegraden soll zudem angepasst werden, damit die Pflegegrade 1 bis 3 zielgenauer vergeben werden. Ein neu einzurichtender wissenschaftlicher Beirat soll das Begutachtungsverfahren künftig kontinuierlich überprüfen. Für alle bereits eingestuften Personen gilt laut Ministerium ein Bestandsschutz, sodass bestehende Pflegegrade nicht automatisch neu bewertet werden.
Der Gesetzentwurf war im Vorfeld des Kabinettsbeschlusses allerdings nicht unumstritten. Wie das Portal BibliomedPflege unter Berufung auf die Deutsche Presse-Agentur berichtet, wuchs innerhalb der Koalition kurz vor der Beratung im Kabinett der Widerstand gegen das PNOG. SPD-Fraktionschef Matthias Miersch kündigte an, die bisherigen Pläne nicht mitzutragen: „Ein reines Kürzungspaket macht die SPD-Bundestagsfraktion so nicht mit.“ Nach dpa-Informationen waren deshalb kurzfristig weitere Abstimmungen innerhalb der Koalition geplant.
Die SPD begründete ihre Kritik laut BibliomedPflege mit fehlenden Strukturreformen. Miersch forderte unter anderem einen stärkeren finanziellen Beitrag privat Versicherter sowie einen Pflegedeckel zur Begrenzung der Eigenanteile in Pflegeheimen. Linnemann lehnte einen solchen Deckel jedoch ab, da damit das eigentliche Problem nicht gelöst werde.
Auch der Deutsche Pflegerat äußerte sich vor dem Kabinettsbeschluss kritisch. Verbandspräsidentin Christine Vogler forderte einen Kurswechsel: Nicht die Kassenlage, sondern der Versorgungsbedarf der Menschen müsse die Reform bestimmen. Der Verband warnte davor, notwendige Leistungen aus finanziellen Gründen einzuschränken, und forderte, Tariftreue sowie eine bedarfsgerechte Personalbemessung zu erhalten. Auch Grüne und die Gewerkschaft Verdi unterstützten laut BibliomedPflege die Kritik an dem Gesetzentwurf und forderten eine breitere Finanzierungsbasis der Pflegeversicherung.
Parallel zum PNOG hält Minister Linnemann an seinem Plan fest, langfristige Strukturreformen von einer eigenen Pflegekommission erarbeiten zu lassen. Dieses Gremium soll im Oktober seine Arbeit aufnehmen und bis März 2027 Vorschläge für eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung vorlegen.
Auch wenn viele Details der Reform noch im politischen Diskurs stehen, zeichnet sich bereits ab, dass sich für Pflegebedürftige und ihre Familien einiges ändern wird: neue Budgets, eine mögliche fachliche Pflegebegleitung und digitale Werkzeuge zur Organisation der Pflege. Für Angehörige, die sich in dieser Gemengelage aus neuen Regelungen zurechtfinden müssen, ist eine verlässliche Begleitung wichtiger denn je. Sanitas Mobiler Pflegedienst unterstützt Familien im Raum Kaiserslautern dabei, den Überblick zu behalten, hilft bei Fragen rund um Pflegegrade und Anträge und steht dort zur Seite, wo Menschen sich am sichersten fühlen: in ihrem eigenen Zuhause. Wir haben ein offenes Ohr für Sie, wenn es um die passende Unterstützung im Alltag geht.
Was ist das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG)?
Das PNOG ist ein vom Bundeskabinett am 30. September 2026 beschlossener Gesetzentwurf, der die soziale Pflegeversicherung finanziell stabilisieren und die pflegerische Versorgung sichern soll. Er enthält Maßnahmen zu Beiträgen, Prävention, Bürokratieabbau und Digitalisierung.
Ändert sich mein bestehender Pflegegrad durch das neue Gesetz?
Laut Bundesgesundheitsministerium gilt für alle bereits eingestuften Personen ein Bestandsschutz. Die geplante Anpassung der Begutachtungssystematik betrifft vor allem künftige Einstufungen in die Pflegegrade 1 bis 3.
Was ist das geplante Sozialraumbudget?
Das Sozialraumbudget soll ab Pflegegrad 2 anstelle des bisherigen Entlastungsbetrags zur Verfügung stehen. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen können damit selbst entscheiden, welche Unterstützungsangebote im Alltag vorrangig finanziert werden.
Warum gibt es politischen Streit um das Gesetz?
Die SPD, unterstützt von Grünen, Verdi und dem Deutschen Pflegerat, kritisiert das PNOG als reines Kürzungspaket ohne ausreichende Strukturreform und fordert unter anderem einen stärkeren Beitrag privat Versicherter sowie einen Pflegedeckel für Eigenanteile in Pflegeheimen.
Wann sollen weitere grundlegende Reformen folgen?
Eine eigens eingerichtete Pflegekommission soll ab Oktober 2026 ihre Arbeit aufnehmen und bis März 2027 Vorschläge für eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung vorlegen.
Die Reform der Pflegeversicherung bringt viele neue Begriffe und Regelungen mit sich. Sanitas Mobiler Pflegedienst berät Sie gerne persönlich zu Pflegeanträgen, Pflegegraden und den passenden Unterstützungsmöglichkeiten für Ihre Situation. In Ihren Wänden in guten Händen – mit fachlicher Kompetenz, Einfühlungsvermögen und Respekt begleiten wir Sie durch alle Fragen der häuslichen Pflege. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wir haben ein offenes Ohr für Sie.